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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden von SSU Hard- und Software
§ 1 Anwendungsbereich und Anbieter
§ 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Unternehmer (§ 14 BGB) - im Folgenden: "Geschäftskunden", die über das Internetportal www.ssu.de (im Folgenden: "SSU B2B Shop") Produkte bestellen. Der SSU B2B Shop wird von der SSU Hard-und Software, Inhaber: Swen Schuur, Obernburgerstr. 23, 63811 Stockstadt (im Folgenden: "SSU") betrieben. Für Verbraucher, die im SSU Shop einkaufen, gelten gesonderte Bedingungen, die auf dem Internetportal www.ssu.de gesondert ausgewiesen sind.
§ 1.2 Produkte im Sinne dieser Bedingungen sind alle Artikel, die SSU über den SSU B2B Shop anbietet.
§ 1.3 Es gilt jeweils die Version der Geschäftsbedingungen, die am Tag der Bestellung im SSU B2B Shop abrufbar ist.
§ 1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
§ 2.1 Die Bestellung des Geschäftskunden ist ein verbindliches Angebot an SSU zum Abschluss eines Vertrags. SSU bestätigt den Zugang des Angebots durch eine E-Mail oder eine schriftliche Erklärung. Diese Zugangsbestätigung ist nicht gleichbedeutend mit der Annahme des Angebots.
§ 2.2 Die Annahme des Angebots durch SSU kann durch die Auslieferung der Ware erfolgen oder indem SSU dem Geschäftskunden in sonstiger Weise (etwa durch eine Transportinformation per E-Mail) die Annahme seiner Bestellung in Textform bestätigt. Mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.
§ 2.3 Dem Geschäftskunden werden sämtliche eingegebenen Bestelldaten nach Abschluss der Eingabe und vor Abgabe der Bestellung gesammelt angezeigt mit der Möglichkeit, Eingabefehler zu korrigieren.
§ 3 Lieferbeschränkungen und Änderungen
§ 3.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, gelten die Angebote, die SSU im SSU B2B Shop platziert, nur "so lange der Vorrat reicht". Die Präsentation der Produkte stellt kein bindendes Angebot von SSU dar.
§ 3.2 SSU behält sich vor, wegen der schnellen Weiterentwicklung der technischen Geräte von der Produktbeschreibung abweichende Produkte zum gleichen Preis zu liefern, sofern die im Angebot beschriebenen Leistungsdaten und Eigenschaften mindestens erreicht werden.
§ 3.3 Ist das bestellte oder ein gleichwertes Produkt nicht verfügbar, weil SSU ohne eigenes Verschulden und nicht nur kurzfristig nicht mit dem Produkt beliefert wird, hat SSU das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird SSU den Geschäftskunden unverzüglich darüber informieren, dass die Lieferung nicht möglich ist. Ist der Kaufpreis bereits bezahlt, wird er unverzüglich erstattet.
§ 4 Preise und Versandkosten
Die ausgezeichneten Preise sind Netto-Endpreise zuzüglich Umsatzsteuer. Hinzu kommt eine Versandkostengebühr, deren Höhe jeweils im SSU B2B Shop angegeben wird.
§ 5 Zahlung
§ 5.1 Die Bezahlung der Ware erfolgt vor bzw. bei ihrer Lieferung per Nachnahme (bei Bestellungen bis zu Euro 2.500,-) oder per Vorkasse. SSU weist ausdrücklich darauf hin, dass der Spediteur zur Bezahlung von Nachnahmesendungen nur Bargeld akzeptiert.
§ 5.2 Kommt der Geschäftskunde in Zahlungsverzug, so ist SSU berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt des Vertragschlusses bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls SSU ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist SSU berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 5.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Geschäftskunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von SSU anerkannt wurden.
§ 5.4 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Geschäftskunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 6 Lieferung
§ 6.1 Die Produkte werden an den Ort geliefert, den der Geschäftskunde als Lieferanschrift bestimmt. Der Geschäftskunde kann jedoch nur einen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Lieferanschrift bestimmen.
§ 6.2 SSU ist zu einer Lieferung nicht verpflichtet, wenn diese durch höhere Gewalt unmöglich wird. Ein eventuell bereits gezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
§ 6.3 SSU kann die Leistung verweigern, sofern diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Interessen des Geschäftskunden an der Erfüllung des Kaufvertrages unverhältnismäßig wäre.
§ 6.4 Sollte die Zustellung der Ware scheitern, ist SSU nicht mehr zur Lieferung verpflichtet; evtl. bereits gezahlte Beträge werden von SSU unverzüglich erstattet.
§ 6.5 Liefert SSU die Produkte nicht oder nicht vertragsgemäß, hat der Geschäftskunde SSU eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen, um die Leistung zu erbringen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Geschäftskunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6.6 Sendungen ab 31,5 kg und Sperrgut (z.B. Plasma- bzw. LCD-Fernseher) werden in der Regel per Spedition geliefert. SSU weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getragen wird.
§ 7 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Geschäftskunde mit der Annahme in Verzug ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
§ 8.1 SSU behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten ("Vorbehaltsware") bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20 Prozent übersteigt, verpflichtet sich SSU zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers.
§ 8.2 Der Geschäftskunde darf die Vorbehaltsware nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung, Verpfändung, Verkauf des gesamten Warenbestandes oder Räumungsverkauf, ist er nicht berechtigt.
§ 8.3 Der Geschäftskunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware - einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Schecks und Wechseln - mit allen Nebenrechten an uns ab; der Geschäftskunde ist berechtigt, die Forderungen im eigenen Namen für uns einzuziehen. Falls die Vorbehaltsware vom Geschäftskunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir ihm berechnet haben.
§ 8.4 Der Geschäftskunde tritt uns alle Versicherungs- oder sonstigen Ansprüche ab, die er wegen Verlustes oder Schäden an der Vorbehaltsware erwirbt.
§ 8.5 Alle vorbezeichneten Abtretungen nehmen wir an. Der Geschäftskunde hat uns auf unser Anfordern eine Liste der abgetretenen Ansprüche sowie alle Informationen und Unterlagen zu deren Durchsetzung auszuhändigen.
§ 8.6 Wird der Geschäftskunde zahlungsunfähig oder wird ein Antrag auf Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen gestellt, darf der Geschäftskunde über die Vorbehaltsware nicht mehr verfügen und wir dürfen die Abtretungen des Geschäftskunden aufdecken sowie vom Vertrag zurücktreten und die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Zur Herausgabe hat der Geschäftskunde die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren des Geschäftskunden zu lagern, sie als unsere Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und ein Verzeichnis der Vorbehaltsware zu übergeben.
§ 8.7 Der Geschäftskunde hat SSU den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die an SSU abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und SSU in jeder Weise bei der Geltendmachung ihrer Rechte zu unterstützen.
§ 9 Rückgabe von Produkten
Soweit SSU die Produkte an Unternehmer verkauft, die diese Produkte für ihre gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit selber nutzen, steht ihnen kein Rückgaberecht zu. Soweit SSU in diesem Fall aus Kulanz Produkte zurücknimmt, hat der Geschäftskunde die Produkte im Originalzustand sowie in der unbeschädigten Originalverpackung zurückzusenden. Der Geschäftskunde trägt dabei die Kosten und die Gefahr der Rücksendung.
§ 10 Gewährleistung
§ 10.1 Hat ein Produkt zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit, kann SSU wählen, ob der Mangel beseitigt oder ein Ersatzprodukt geliefert wird. Soweit SSU dabei Teile austauscht, gehen diese entschädigungslos in das Eigentum von SSU über.
§ 10.2 Der Geschäftskunde muß die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und SSU erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind SSU innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Geschäftskunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
§ 10.2 Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersetzung des Produktes ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten von SSU an die von ihr angegebene Rücksendeadresse unter Angabe der Auftragsnummer einzusenden. Vor der Einsendung hat der Kunde von ihm eingefügte Gegenstände (z. B. Chips oder Karten) aus dem Produkt zu entfernen. SSU ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher
Gegenstände haftet SSU nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für SSU ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informiert SSU den Kunden und hält den Gegenstand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt die dabei entstehenden Kosten.) Der Kunde hat zudem, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Eine Haftung für Datenverlust wird nicht übernommen. Ebenso obliegt es dem Kunden, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, hat er gegebenenfalls von ihm aufgespielte Software und andere Daten sowie Passwörter auf dem von ihm eingesandten Produkt zu löschen.
§ 10.3 Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, ist der Geschäftskunde berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder, sofern nicht nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Geschäftskunde muss SSU dabei drei Nachbesserungsversuche einräumen; dies gilt nicht, wenn wiederholte Nachbesserungsversuche im Einzelfall unzumutbar sind oder SSU die Nachbesserung unberechtigt verweigert oder unzumutbar verzögert.
§ 10.4 Für Ansprüche auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz gilt § 11 "Haftung" entsprechend. Außer im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels, endet die Gewährleistung 12 Monate ab Lieferung.
§ 10.5 Keine Mängelansprüche bestehen, wenn ein Mangel darauf beruht, dass der Geschäftskunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von SSU Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder unsachgemäß repariert. Das Gleiche gilt, wenn das Produkt nicht nach den Richtlinien des Herstellers installiert, betrieben oder gepflegt wird.
§ 10.6 Wird ein Mangel zu Unrecht gerügt, ist SSU berechtigt, Ersatz für die entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
§ 10.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt für Geschäftskunden ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn SSU ein grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von SSU zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
§ 10.8 Soweit der Geschäftskunde Teil einer Lieferkette im Sinne des § 478 BGB wird, bleiben die Rechte aus §§ 478, 479 BGB unberührt. Der Geschäftskunde hat jedoch dabei die jeweils von seinem Abnehmer an ihn gerichtete Mangelrüge unverzüglich an SSU weiterzuleiten.
§ 11 Haftung
§ 11.1 SSU haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt.
§ 11.2 Für die Vernichtung von Daten haftet SSU im Falle von grober Fahrlässigkeit nur insoweit, als der Geschäftskunde sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
§ 11.3 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet SSU nur, wenn SSU wesentliche Vertragspflichten verletzt (Kardinalspflichten). Zudem haftet SSU für einfache Fahrlässigkeit, wenn der Schaden auf einem allein von SSU beherrschbaren Risiko beruht. In beiden Fällen ist der Schadenersatz dem Grunde und der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehbar war. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, zum Beispiel Produktionsausfall oder entgangener Gewinn ist durch die Allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben begrenzt, etwa wenn die Schadenshöhe unverhältnismäßig über die Höhe der Vergütung für Produkte hinaus geht.
§ 11.4 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von SSU für Schäden, die sie leicht fahrlässig verursacht haben.
§ 11.5 Unabhängig vom Verschulden von SSU haftet SSU bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder wenn SSU eine Garantie übernommen hat.
§ 11.6 Für konkurrierende deliktische Ansprüche gelten die Regelungen dieser Ziffer entsprechend. Eine weitergehende Haftung von SSU ist ausgeschlossen.
§ 11.7 Die Haftungsbeschränkungen des § 11 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 12 Verwendung von Daten
Durch den Vertragsschluss erklärt der Geschäftskunde sein Einverständnis damit, dass SSU die von ihm eingegebenen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und verwendet, um die Bestellung zu bearbeiten. Der Geschäftskunde ist berechtigt, Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung zu verlangen. Er ist berechtigt, der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen sowie Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen. Die Vertragstexte der Bestellungen werden bei uns nicht gespeichert. Bitte bewahren Sie daher alle Dokumente und Nachrichten, die Sie von uns erhalten, sorgfältig auf.
§ 13 Weiterverbringung ins Ausland
SSU weist darauf hin, dass die Ausfuhr von Produkten deutschen und ausländischen rechtlichen Bestimmungen (insbesondere den U.S.-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen wie etwa dem "Table Of Denial Orders" oder der "US Denied Persons List/DPL") und Genehmigungsvorbehalten der jeweils zuständigen Behörden unterliegen kann, über die sich der Geschäftskunde zu informieren hat, will er die Produkte exportieren.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
§ 14.1 Alle mit SSU abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Geschäftsbeziehungen ist der Geschäftssitz von SSU.
§ 15 Verschiedenes
§ 15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
§ 15.2 SSU ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Dritte erbringen zu lassen.
§ 15.3 Der Geschäftskunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten.
§ 15.4 Alle Anzeigen oder Erklärungen, die SSU gegenüber abgegeben werden, sind nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form an die oben angegebene Firmenadresse gerichtet werden.
Stand: April 2007 SSU Hard- und Software
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